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Zusammensetzung der Sportnote

In der Einführungsphase und in den Grundkursen der Qualifikationsphase muss eine besondere Fachprüfung abgelegt werden.

Im Leistungskurs der Q1-Q3 beinhaltet die Leistungsbewertung zwei, im Leistungskurs der Q4 eine besondere Fachprüfung.

Eine besondere Fachprüfung besteht aus einer fachtheoretischen und einer fachpraktischen Prüfung. Eine theoretische Fachprüfung umfasst die Überprüfung der Fachkenntnisse und/oder der Methodenkompetenz.

Die fachpraktische Prüfung beinhaltet eine Leistungsüberprüfung in der schwerpunktmäßig im Unterricht betrieben Sportart. Die Gewichtung der mündlichen/theoretischen, praktischen und schriftlichen Leistung können Sie der unten angegebenen Tabelle entnehmen. "Die Bewertung des sporttheoretischen oder des sportpraktischen Teils der Prüfung mit null Punkten schließt eine Gesamtbewertung der besonderen Fachprüfung mit mehr als drei Punkten und die Bewertung eines Teils der Prüfung mit ein, zwei oder drei Punkten eine Gesamtbewertung der besonderen Fachprüfung mit mehr als fünf Punkten aus (§ 9 Abs. 15 OAVO). Zur Ermittlung der Note findet die anliegende Sperrklauseltabelle Anwendung."(vgl. https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/ausfue..., S. 3; 08.11.2020).

 

Gewichtung der mündlichen/theoretischen, praktischen und schriftlichen Leistungen 

 

Stufe

Mitarbeit im Unterricht (Theorie und Praxis)

Fachprüfung (aus theoretischen und praktischen Anteilen)

E1 Grundkurs

50%

1 Fachprüfung 50 %

E2 Grundkurs

50 %

1 Fachprüfung 50% (25% theoretische Leistung (z.B. Test, Klausur, Ausarbeitung) und 25% sportpraktiscehe Prüfung (Fitnesstest)*

E1 Lok

50 %

1 Fachprüfung (Klausur und Praxisprüfung) 50%

E2 Lok

50 %

1 Fachprüfung 50% (25% Klausur und 25% Praxisprüfung (Fitnesstest)*

Q1 – Q4 Grundkurs

50%

1 Fachprüfung 50%

Q1 – Q4 dreistündiger Grundkurs

60%

1 Fachprüfung (Klausur und Praxisprüfung) 40%

Q1 – Q3 Lk

50%

2 Fachprüfungen; 50%

Q4 Leistungskurs

60%

1 Fachprüfung 40%

Mindestens 25% der Sportnote muss aus einem Theorieanteil erwachsen.

 

 

* Sperrklausel

Wird eine der Teilprüfungen der besonderen Fachprüfung mit null Punkten abgeschlossen, können in der Gesamtbewertung maximal drei Punkte erreicht werden. Eine Teilbewertung von ein bis drei Punkten schließt eine Bewertung der Gesamtleistung mit maximal fünf Punkten ein Sperrklausel Ausführungserlass zur OAVO; s. Tabelle).

Sperrklauseltabelle

Quelle: https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/ausfuehrungserlass_sport.pdf 09.08.2020